Förderung & Finanzierung
Die WIS verfügt über umfassende und aktuelle Kenntnis der öffentlichen Förderprogramme, der jeweiligen Förderrichtlinien sowie der Ansprechpartner für die Beantragung der Fördermittel. Mit diesem Wissen unterstützt sie gewerbliche Unternehmen und Existenzgründungen in Salzgitter bei der individuellen Recherche nach passenden Fördermöglichkeiten, berät bei der Auswahl und Kombination möglicher Finanzierungsbausteine und hilft bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem bietet sie eigene Förderprogramme an, die die vorhandenen Bundes- und Landesprogramme sinnvoll ergänzen.
Eine umfassende Übersicht für die eigene Recherche nach passenden Fördermitteln bietet die
Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums: www.foerderdatenbank.de
Programme der Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH:
Förderprogramm für Existenzgründungen und Kleinbetriebe
Mit dem Förderprogramm für Existenzgründungen und Kleinbetriebe unterstützt die Stadt Salzgitter Investitionen von Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern und Existenzgründer am Wirtschaftsstandort Salzgitter. Die Förderung erfolgt in Form eines projektbezogenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Gesamtfinanzierung. Gefördert werden Investitionen ab 10.000 Euro ins Sachanlagevermögen. Antragsberechtigt für diese Förderung sind Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeiter und Existenzgründer, die Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze schaffen oder mithilfe der Investition die bestehende Beschäftigung sichern. Die Antragssteller können dabei bis 20 Prozent der förderfähigen Investitionen über diesen Zuschuss finanzieren. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro.
Gern informieren wir Sie in einem ersten Gespräch über die Fördermöglichkeiten und geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. Im Anschluss daran erhalten Sie die Antragsunterlagen.
Förderprogramm des inhabergeführten Einzelhandels
Mit dem Förderprogramm für den inhabergeführten Einzelhandel unterstützt die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH Inhaber von neu eröffneten Ladengeschäften in „zentrenrelevanten“ Branchen. Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 50 Prozent zur monatlichen Nettokaltmiete über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 Euro.
- Richtlinie zur Förderung des inhabergeführten Einzelhandels in Salzgitter
- Antragsformular Förderprogramm
- Infoblatt Förderung inhabergeführter Einzelhandel in Salzgitter
- Vorlage zur Erstellung Ihres Geschäftsplans
- Poster Förderung inhabergeführter Einzelhandel
Informationen zum Bundesförderprogramm: Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren finden Sie unter Innenstadtmarketing
Beratungsfonds Salzgitter
Aus dem Beratungsfonds Salzgitter werden anteilige, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu qualifizierter Beratung durch Berater des Beratungsnetzwerks Salzgitter finanziert. Neben Existenzgründern können junge Unternehmen aus Salzgitter je nach Umfang des Beratungsbedarfs einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro erhalten.
Gern beraten wir Sie in einem Erstgespräch zu den Möglichkeiten und stellen Ihnen im Anschluss das Antragsformular zur Verfügung.
WIS ist fachkundige Stelle für den MikroSTARTer der NBank
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen insbesondere von Kleinstgründer/innen in Niedersachsen.
Vor Antragstellung ist eine Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle erforderlich. Der Antrag auf einen MikroSTARTer wird vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank gestellt. Die WIS ist fachkundige Stelle für den MikroSTARTer. Hier kann die Erstberatung und Unterstützung bei der Antragstellung erfolgen.
Ansprechpartner Förderung
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